Taufe, Konfirmation, Trauung, Ehejubiläum, Bestattung
Besondere Gottesdienste für besondere Lebenssituationen
Mit der Taufe beginnt für den Menschen das Leben mit Christus in der Gemeinschaft der Kirche.
Wir taufen Kinder, weil Gott uns bedingungslos liebt.
Erwachsene Menschen lassen sich taufen, weil sie sich bewusst für ein Leben mit Gott entscheiden.
Wenn die Eltern ihr Kind taufen lassen, danken sie Gott für ihr Kind, vertrauen es der Fürsorge Gottes an und versprechen, dass sie es christlich erziehen wollen.
Zwei Paten stehen den Eltern zur Seite. Mindestens einer der Paten muss nach der Ordnung der Landeskirche evangelisch sein, die anderen müssen einer Kirche angehören, die Mitglied der Arbeitsgemeinschaft christlicher
Kirchen (ACK) ist.
Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Pfarrbüro Degerschlacht- Sickenhausen auf. Dort erhalten Sie alle weiteren Informationen.
Vor dem Taufgottesdienst werden die Eltern zu einem Gespräch mit der Gemeindepfarrerin eingeladen, um gemeinsam den Taufgottesdienst zu planen.
Zu jeder Taufe gehört ein persönlicher Bibelvers, der Taufspruch, der dem Täufling mit auf den Weg gegeben wird.
Mit der Konfirmation bestätigen junge Menschen ihre Taufe und empfangen den Segen Gottes für ihren Lebensweg. Dieser bewussten Entscheidung geht ein Unterricht voraus, in dem Grundthemen des Glaubens besprochen werden. Ebenso lernen die Jugendlichen das Leben in unseren Kirchengemeinden kennen.
Am Konfirmandenunterricht können Jugendliche teilnehmen, die die 7. Klasse besuchen. Der Unterricht beginnt in der Regel nach den Pfingstferien und dauert ca. ¾ Jahr bis zur Konfirmation im April / Mai des Folgejahres. Er findet jeweils mittwochnachmittags statt.
Informationen über die Anmeldung zum Konfirmandenunterricht finden Sie im Mitteilungsblatt oder unter den Aktuellen Nachrichten unserer homepage.
In jedem Jahr finden 1-2 Konfirmandenfreizeiten in einem Zeltlager oder Freizeithaus statt.
Am Unterricht teilnehmen können auch Jugendliche, die nicht getauft sind. Für sie ist der Unterricht dann ein Taufunterricht. Die Taufe erfolgt in der Konfirmandenzeit oder beim Konfirmationsgottesdienst.
Die Konfirmation in Sickenhausen findet immer am Sonntag „Jubilate“ statt, also am 3. Sonntag nach Ostern.
Bei der kirchlichen Trauung dankt das Paar Gott für seine Liebe; die Ehe wird unter Gottes Segen gestellt und in der Fürbitte Gott anvertraut. Siehe Trauspruch.de
Wenn Sie kirchlich heiraten möchten, ...
melden Sie sich bitte frühzeitig beim Pfarramt Degerschlacht-Sickenhausen.
Zuständig für die kirchliche Trauung ist die Pfarrerin, in deren Gemeindebezirk die Braut oder der Bräutigam wohnt. Welche Pfarrerin für Sie zuständig ist, können Sie der Einteilung der Seelsorgebezirke entnehmen.
Trauung konfessionsverschiedener Paare
In der evangelischen Kirche können Sie kirchlich getraut werden, wenn entweder die Braut oder der Bräutigam evangelisch ist.
Wenn entweder die Braut oder der Bräutigam nicht evangelisch ist, sind folgende Hinweise für Sie interessant:
Ein Partner ist römisch-katholisch:
Damit die kirchliche Trauung durch eine Pfarrerin der evangelischen Kirche von der römisch-katholischen Kirche anerkannt wird, benötigen Sie die Befreiung (Dispens) von der katholischen Eheschließungsform. Bitte wenden Sie sich für den Dispens an das für Sie zuständige katholische Pfarramt.
Wenn Sie möchten, kann die evangelische Trauung auch mit Beteiligung eines katholischen Geistlichen durchgeführt werden.
Ein Partner gehört einer anderen christlichen Kirche an:
Ist ein Partner Mitglied einer anderen christlichen Kirche, dann benachrichtigen Sie bitte die jeweilige Gemeinde über Ihre geplante kirchliche Trauung.
Ein Partner gehört keiner christlichen Kirche an:
Wenn die Braut oder der Bräutigam aus der Kirche ausgetreten oder nicht getauft ist, kann nach einem Gespräch mit der Pfarrerin und nach der Genehmigung des Dekans eine kirchliche Trauung stattfinden.
Gehört einer der Partner einer anderen als der christlichen Religion an, kann nach einem Gespräch mit der Pfarrerin und der Genehmigung durch das Dekanatamt ebenfalls ein Gottesdienst gefeiert werden. Es wird hierbei nicht von einer evangelischen Trauung, sondern von einem Gottesdienst anlässlich einer (standesamtlichen) Eheschließung gesprochen. Dies ist möglich, wenn der Partner den christlichen Glauben respektiert und seinen Ehepartner nicht an dessen Ausübung hindert.
Wenn Sie für einen Verstorbenen eine kirchliche Bestattung wünschen, dann wenden Sie sich an das Pfarramt Degerschlacht - Sickenhausen und teilen dies dem Beerdigungsinstitut mit.
Die Pfarrerin wird ein Gespräch mit Ihnen führen, um eine würdevolle und angemessene Feier vorzubereiten.
Lieder und Gebet helfen, Worte zu finden. In der Trauerpredigt kommt das Leben des oder der Verstorbenen noch einmal zur Sprache. Eine Brücke vom Tod zum Leben ist die christliche Hoffnung, dass Gott auch den Toten nahe ist und dass der Tod nicht das letzte Wort hat. Am Ende des Weges steht die Hoffnung auf ein neues verwandeltes Leben in Gottes Reich.
Mein Familienmitglied ist nicht in der Kirche gewesen.
Kann ich eine kirchliche Bestattung wünschen?
In jedem Fall ist der Wille des Verstorbenen zu achten und zu respektieren. In der Regel möchte derjenige, der aus der Kirche ausgetreten ist, auch nicht kirchlich bestattet werden. Ausnahmen sind daher nur in seelsorgerlich begründeten Fällen möglich und liegen in der Verantwortung und dem Ermessen der einzelnen Pfarrerin.